Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, das AfD-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) neu zu prüfen. Das Gericht hatte am Donnerstag die Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ für rechtswidrig erklärt.
Die Prüfung soll aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Köln erfolgen, das das Gutachten ohne fachliche Prüfung von seiner SPD-Vorgängerin Nancy Faeser entgegengenommen worden sei. Das Gutachten basierte ausschließlich auf öffentlichen Aussagen der Mitglieder und Politiker der Partei.
Nach Auffassung der Kölner Richter liegen die Voraussetzungen für die Einstufung nicht vor. Die Prüfung soll eine vertiefte Überprüfung des Gutachtens ermöglichen, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in der Debatte über die rechtliche Stellung der AfD in Deutschland.
