Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein zuvor verhängtes Auftrittsverbot gegen den österreichischen Aktivisten Martin Sellner aufgehoben. Die Stadt Ettlingen muss ihre Räume der AfD nun ohne weitere Auflagen zur Verfügung stellen, da das Gericht eine anderslautende Auflage der Vorinstanz aufgehoben hat.
Der Bürgerdialog der AfD in der Mehrzweckhalle „Kasino“ unter dem Titel „Remigration – Theorie und Praxis“ darf nun stattfinden, wie das Gericht entschieden hat. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die AfD bei den kommenden Wahlen, da sie es ermöglicht, ihre Kandidaten in Ettlingen zu präsentieren.
Die Stadt Ettlingen hatte ursprünglich den Mietvertrag gekündigt, nachdem spekuliert worden war, dass Sellner als Redner auftreten könnte. Das Gericht hat nun die Entscheidung der Stadt aufgehoben und die Räume für die AfD-Veranstaltung freigehalten.
Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Rechte von politischen Aktivisten in Deutschland.
