Ein Mitglied der Thüringer AfD hat eine Forderung, nachdem es bei einem Vorstellungsgespräch gute Chancen auf eine Einstellung in Aussicht gestellt worden waren. Das Arbeitsgericht Erfurt hat jedoch die Forderung des Klägers zurückgewiesen, trotz seiner Parteizugehörigkeit beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingestellt zu werden.

Das Gericht hielt es für grundsätzlich zulässig, dass eine Behörde bei einer AfD-Mitgliedschaft Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers hat. Die Vorgehensweise des Landesverwaltungsamts wurde jedoch kritisch gesehen und dem Kläger die Option offen gelassen, das Bewerbungsverfahren wiederaufnehmen zu lassen.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist ein weiterer Schritt in der Kontroverse um politische Parteizugehörigkeit bei der Einstellung von Beamten. Die Thüringer AfD hat sich bereits über die Entscheidung geäußert und den Kläger unterstützt.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da sie in einer weiteren Instanz angefochten werden kann. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf die Zukunft der politischen Parteizugehörigkeit bei der Einstellung von Beamten auswirken wird.