Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in zwei Fällen juristische Siege gegen die Aufhebung von Tempo 30 in Berlin und München erzielt. Im Fall Münchens unterstützte die DUH Anwohner bei einem Eilverfahren, das zum Erfolg führte, nachdem das Verwaltungsgericht München zugunsten der Kläger entschied.

In Berlin dürfen die Verwaltungsgerichte jedoch nicht einfach Tempo 30 aufheben, was die Umwelthilfe als einen wichtigen Sieg für die „Rückabwicklung der Verkehrswende“ betrachtet. Die DUH brüstet sich damit, dass sie in beiden Fällen erfolgreich war und dass dies ein wichtiger Schritt ist, um die Verkehrswende voranzutreiben.

Die Umwelthilfe sieht diese Siege als einen wichtigen Erfolg für ihre Arbeit und hofft, dass sie anderen Städten helfen kann, Tempo 30 aufrechtzuerhalten. Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sind jedoch nicht unumstritten, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Zukunft entwickelt.