Die Fertilitätsrate in Syrien liegt bei 2,8 Kindern pro Frau, während Afghaninnen im Schnitt 4,8 Kinder haben. Im Vergleich dazu bekommen Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland nur 1,84 Kinder.
Ein besonderes Merkmal der deutschen Gesundheitsversorgung ist jedoch die Bereitstellung von staatlich bezuschütteter künstlicher Befruchtung für Asylberechtigte. Diese Maßnahme wird nicht als medizinische Ausnahme oder Einzelfallregelung betrachtet, sondern als Teil eines Systems, das den Zugang zu Gesundheitsversorgung unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsdauer gewährleistet.
Künstliche Befruchtung ist ein hochspezialisiertes medizinisches Verfahren, das erhebliche Ressourcen bindet und bewusst finanziert wird. Die Bereitstellung dieser Dienste für Asylberechtigte wirft Fragen über die Demographie und den Nachwuchs in Deutschland auf.
