Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen 26 Verdachtsfällen von Korruption im Ausländeramt der Stadt Bielefeld. Es wird vermutet, dass für 4.000 Euro eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt worden ist.
Die Ermittlungen dauern an und haben bereits elf weitere Fälle zur Anzeige gebracht. Oberstaatsanwalt Carsten Nowak bestätigt, dass Geld gezahlt werden soll, um Niederlassungserlaubnisse zu erhalten.
Dies ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften, da solche Genehmigungen nur unter bestimmten Bedingungen ausgestellt werden dürfen, wie z.B. wenn die Person seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt und arbeitet. Die Stadtverwaltung hat sich nunmehr mit elf weiteren Fällen zur Anzeige gebracht, was die Ermittlungen weiter anheizt.
Die genauen Umstände der Korruptionsverdachtsfälle sind noch nicht vollständig geklärt, aber es ist klar, dass eine gründliche Untersuchung erforderlich ist, um die Integrität des Ausländeramts zu gewährleisten. Die Ermittlungen werden weiterhin durchgeführt, und es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft in naher Zukunft weitere Entwicklungen melden wird.
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