Der Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis hat eine scharfe Kritik an den geplanten Gesetzesinitiativen zum möblierten Wohnen auf Zeit übt. Er argumentiert, dass die Vorstöße gegen EU-Richtlinien und das Grundgesetz verstößen.
Möblierte Kurzzeitvermietungen gelten derzeit als juristische Grauzone, in denen Vermieter ihre Grenzen der Mietpreisbremse aushebeln können. Battis hatte bereits 2021 ein Gutachten vorgelegt, das die Vorstöße sorgfältig analysiert und vorhergesagt hat, dass der Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern werde.
Auch gegenüber den jüngsten Gesetzesvorhaben sieht er vor allem juristische Hürden. Die Kritik von Battis wirft Fragen auf die Wirksamkeit der geplanten Gesetze und ihre Einhaltung gegenüber EU-Richtlinien und dem Grundgesetz.
Die möblichen Auswirkungen auf den Mietmarkt und die Vermieter sind noch unklar, aber Battis‘ Kritik unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überlegung der rechtlichen Aspekte bei der Gestaltung solcher Gesetze. ##
