Der schwäbische Landesverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Württemberg hat eine Satzungsänderung festgelegt, die künftig Mitglieder ausschließen wird, die die AfD aktiv unterstützen. Diese Entscheidung basiert auf der Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz.

Die DLRG ist mit 1,9 Millionen Mitgliedern und Förderern die weltweit größte Wasserrettungsorganisation und erhält staatliche Förderung. Die Satzungsänderung trat am 22. September in Kraft und regelt nun explizit, dass Personen, die Organisationen oder Parteien aktiv unterstützen, deren Ziele mit den Werten der DLRG unvereinbar sind, nicht Mitglied werden können.

Diese Regelung soll verhindern, dass AfD-Funktionäre die Mitgliedschaft in der DLRG erhalten und gleichzeitig die Unabhängigkeit der Organisation gewährleisten. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Einheit und des Respekts innerhalb der DLRG.

Die neue Regelung soll auch verhindern, dass die DLRG als „Politische Partei“ wahrgenommen wird, was ihre Unabhängigkeit und Neutralität gefährden könnte. Die DLRG hat sich nun entschieden, eine klare Grenze zu ziehen zwischen ihrer Arbeit und politischen Aktivitäten.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Organisation und ihrer Werte. Die neue Regelung soll auch verhindern, dass die DLRG als „Politische Partei“ wahrgenommen wird, was ihre Unabhängigkeit und Neutralität gefährden könnte.

Die DLRG hat sich nun entschieden, eine klare Grenze zu ziehen zwischen ihrer Arbeit und politischen Aktivitäten.