Der Wahlprüfungsausschuss hat sich entschieden, die Einsprüche der Wagenknecht-Partei BSW abzulehnen und eine Neuauszählung aller Stimmen ablehnend zu erklären. Die Beschlussempfehlung lautet aufgrund von „unbegründeten“, „nicht hinreichend substantiierten“ und „keinen Wahlfehlern“. Die Entscheidung soll im Plenum des Deutschen Bundestages am 17., 18.

oder 19. Dezember getroffen werden, wobei die unterlegene Seite bis Mitte Februar an das Bundesverfassungsgericht gehen kann. Die AfD hat angekündigt, sich auf die Seite der BSW zu stellen, und ihre beiden Mitglieder im Ausschuss sollen ebenfalls folgen.

Das Verfahren ist rechtlich noch nicht abgeschlossen, und es bleibt abzuwarten, ob das BSW den Schritt zur Bundesverfassungsgericht antragen wird.