Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant, den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren zu belegen. Dies soll ein Signal an die Täter senden und Betroffene fest zur Seite stehen. Laut dem Referentenentwurf des Ministeriums soll der Einsatz von K.o.-Tropfen als „gefährliches Mittel“ in den Straftatbeständen eingeführt werden, was bedeutet, dass Täter mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen müssen.

Die Ministerin betont, dass Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen besonders perfide und gefährlich sind und die Täter ihre Opfer wehrlos machen. Der Bundesgerichtshof hatte jedoch im vergangenen Jahr geurteilt, dass flüssige Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ gelten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei den Straftatbeständen auch das „gefährliche Mittel“ eingeführt wird, was eine Mindeststrafe von fünf Jahren bedeutet.

Dies soll ein Signal an die Täter senden und Betroffene fest zur Seite stehen. Die Bundesjustizministerin will mit diesem Schritt ein Zeichen setzen und sicherstellen, dass Opfer solcher Übergriffe Schutz und Gerechtigkeit finden.