Die Polizeidirektion Lübeck hat ein umfassendes Sicherheitskonzept für den Lübecker Weihnachtsmarkt vorgestellt, das unter anderem die Präsenz uniformierter Einsatzkräfte, Waffen- und Messerkontrollen sowie Zufahrtssperren beinhaltet. Das Mitführen von Messern jeglicher Art auf öffentlichen Veranstaltungen ist verboten und kann zu Bußgeldern bis zu 10.000 Euro führen. Die Polizei will mit deutlich sichtbarer Präsenz uniformierter Einsatzkräfte sowie mit Waffen- und Messerkontrollen dazu beitragen, dass die Veranstaltungen sicher und störungsfrei durchgeführt werden können.

Ein Stichwort dafür ist auch die Kampagne „Kein Ort für Messer!“, für die auch ein Plakat entworfen wurde. So sei das Mitführen von Messern jeglicher Art auf öffentlichen Veranstaltungen, unabhängig von der Klingenlänge, verboten – auch beim Lübecker Weihnachtsmarkt. Polizeisprecher Ulli Fritz Gerlach erklärt, dass die Polizei und Ordnungsdienst die Einhaltung des Messerverbotes überprüfen werden.

Je nach Art der Waffe oder des Messers kann das Mitführen eine Straftat gemäß § 42 Abs. 1 Waffengesetz darstellen und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 42 Abs. 4a Waffengesetz darstellen und mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 10.000 Euro belegt werden.

Zentraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts sind der Aufbau von Big Bags und auch Zufahrtssperren. Die Polizeidirektion Lübeck hat sich in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Hansestadt Lübeck, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und den Veranstaltern für die Gestaltung des Sicherheitskonzeptes entschieden. Die Veranstaltungen sollen sicher und störungsfrei durchgeführt werden können.

Die Polizei wird mit deutlich sichtbarer Präsenz uniformierter Einsatzkräfte sowie mit Waffen- und Messerkontrollen dazu beitragen, dass die Veranstaltungen sicher und störungsfrei durchgeführt werden können.