Ein halbes Jahr nach einem Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof, bei dem 15 Menschen teils lebensgefährlich verletzt wurden, hat die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren gegen die mutmaßlich psychisch kranke Verdächtige beantragt. Die 39-Jährige soll wegen versuchtem Totschlag in 21 Fällen angeklagt werden und wird als schuldunfähig eingestuft, da sie laut Expertenbegutachtung eine vollständig aufgehobene Einsichtsfähigkeit hat. Das Landgericht Hamburg entscheidet nun über die Zulassung des Antragsschrift.
Die Frau soll am 23. Mai ohne Vorwarnung mit einem Gemüsemesser auf wartende Reisende eingestochen haben, bevor sie von Zeugen gestoppt wurde. 15 Menschen wurden laut Staatsanwaltschaft teils erheblich verletzt und vier davon waren zwischenzeitlich in Lebensgefahr.
Die Frau wurde bereits kurz nach dem Vorfall als psychisch krank eingestuft und vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Ein Expertenbegutachtung hat nun bestätigt, dass die Frau eine mutmaßlich vollständig aufgehobene Einsichtsfähigkeit hat. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der dauerhaften Psychiatrieeinweisung.
Ein mutmaßlicher Scherenangriff der Beschuldigten auf ihren Vater etwa fünf Monate vor der Messerattacke am Hauptbahnhof soll ebenfalls einbezogen werden. Das Verfahren wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft im schleswig-holsteinischen Lübeck geführt, aber später nach Hamburg abgegeben. Der Vater erlitt laut Hamburger Staatsanwaltschaft mehrere Stichverletzungen und überlebte nur, weil die Mutter der Frau eingriff.
Das Landgericht Hamburg entscheidet nun über die Zulassung des Antragsschrift und wird feststellen, ob die Frau wegen versuchtem Totschlag in 21 Fällen angeklagt werden kann. Die Entscheidung ist noch nicht abgesprochen und wird wahrscheinlich erst in naher Zukunft bekannt gegeben.
