Der VDS Niedersachsen lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf aus folgenden Gründen ab: Insgesamt vermittelt das Gesetz eher den Eindruck, als solle ideologisiert werden, anstatt echte Gleichberechtigung anzustreben. „Gleichberechtigung“ wird durch ein politisches Gender-Mainstreaming-Programm ersetzt, das nicht auf Neutralität, sondern auf Quoten und Steuerung – Sprachsteuerung – setzt . („Beseitigung struktureller Benachteiligungen durch gezielte Förderung von Frauen“, § 1 Abs. 2 Nr. 2) Die Bevölkerung soll erzogen werden. § 17 fordert „geschlechtergerechte Sprache“ in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes und in der Öffentlichkeitsarbeit.

Damit greift der Staat in Sprachfreiheit und Ausdrucksgewohnheiten der Bevölkerung ein, die diese Form der sprachpolitischen „Begleitung“ weder wünscht noch benötigt.

Unsere Kritik lautet: Sprache soll beschreiben, nicht umerziehen – staatlich verord- nete Sprachformen (Genderstern, Doppelnennungen etc.) verletzen den Grundsatz der kulturellen Neutralität des Staates. Sie stehen weiterhin gegen die Beschlusslage des Rates für deutsche Rechtschreibung, der sich eindeutig gegen Gendersprachformen, insbesondere in der schulischen Kommunikation in Niedersachsen, mit minderjährigen Kindern und Jugendliche ausgesprochen hat. Derartiges isoliertes Vorgehen der Landesregierung schafft eine niedersächsische Sprachinsel und steht gegen 80 Prozent der Bevölkerung auch in Niedersachsen, die Gendersprachformen bekanntlich ablehnt.

Gendern richtet sich – aufgrund seiner in Teilen sinnwidrigen grammatikalischen und gegen die Sprachökonomie gerichteten Formen – in der Zuwanderungsgesellschaft gegen Menschen, die die deutsche Sprache erwerben. Gender-Sprachformen sind in der Lebenswirklichkeit der Menschen ausländerfeindlich.