Die Berliner Staatsanwaltschaft plant, gegen die 35-jährige Tochter von CDU-Urgestein Wolfgang Bosbach wegen eines Anfangsverdachts des Betrugs zu ermitteln. Der Verdacht ist seit dem Sommer im Raum und galt einer vierstelligen Bargeldsumme aus der Parteikasse für private Zwecke. Die Staatsanwaltschaft hat ein Schreiben an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner geschickt, nachdem sie die Immunität des Verdächtigten aufgehoben hatte.
Die Strafverfolgungsbehörde hat nach eingehender rechtlicher Prüfung das Vorliegen eines Anfangsverdachts gegen die Politikerin bejaht. Der Verdacht galt einer vierstelligen Bargeldsumme, die angeblich aus einer fingierten Rechnung für nicht erbrachte Social Media Leistungen stammte. Die Staatsanwaltschaft plant, den Verdächtigten zu befragen und weitere Ermittlungen durchzuführen.
Es ist jedoch unklar, ob der Verdacht tatsächlich auf eine Straftat zurückzuführen ist oder ob es sich um einen reinen Fehler handelt. Die Tochter von Wolfgang Bosbach hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und es ist auch unklar, wie die vierstellige Bargeldsumme abgezweigt wurde. Die Ermittlungen gegen die CDU-Bundestagsabgeordnete haben bereits zu Diskussionen in der Politik geführt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat jedoch betont, dass sie ihre Aufgaben unabhängig von politischen Überlegungen ausführen wird. Die Situation bleibt weiterhin unklar und es ist noch ungewiss, ob der Verdacht tatsächlich zu einer Anklage führt.
