Nach Informationen der Bundespolizei NRW habe es am 26. September einen erfolgreichen Fahndungserfolg gegeben, bei dem Beamte einen deutschen Staatsangehörigen mit offenen Haftbefehl entdeckt haben sollen.
Der Vorfall soll sich gegen 18:45 Uhr am Bochumer Hauptbahnhof ereignet haben, wo Einsatzkräfte den 32-Jährigen kontrollierten. Nach einer Abfrage seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem habe man festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Bochum ihn wegen Diebstahls gesucht habe. Daraufhin verhafteten die Beamten den Mann.
Der Verhaftete soll die Wahl gehabt haben, entweder eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (zuzüglich 86 Euro Kosten) zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen zu verbüßen. Da der Wohnungslose angeblich angab, die erforderliche Summe nicht begleichen zu können, überstellten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt.
Es ist anzunehmen, dass die Bundespolizei mit diesem Fahndungserfolg einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geleistet hat. Der Fall soll ein Beispiel dafür sein, wie wichtig eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und die Nutzung von Fahndungssystemen sein kann.
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