Ein Gericht in Hannover habe einem 24-jährigen Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten auferlegt, weil er der Vergewaltigung einer 18-jährigen Schülerin im Regionalzug von Oldenburg nach Hannover für schuldig befunden worden sei. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Anfang Februar war die 18-Jährige abends im Regionalzug unterwegs, als es zu einem medizinischen Notfall kam und sie vorbildlich Erste Hilfe leistete. Beim Ausstieg im Bahnhof habe sie aber ihre Sachen in der Bahn vergessen und sei zurück ins Abteil gegangen, in dem Moment setzte sich der Zug wieder in Bewegung und steuerte ein Abstellgleis an. Laut Anklage habe der 24-Jährige die Schülerin dann belästigt, festgehalten und missbraucht.
Die 18-Jährige habe sich gegen den Übergriff gewehrt und sei schließlich in einer Zug-Toilette in Sicherheit gebracht worden. Der mutmaßliche Täter sei einen Tag später aufgrund der Personenbeschreibung festgenommen worden und befand sich seither in Untersuchungshaft.
Der 24-Jährige habe den Tatvorwurf im Prozess bestritten, jedoch erkannte die Schülerin ihren Peiniger wieder. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte der mutmaßliche Täter wegen der Schwere des Sexualdelikts abgeschoben werden. Sein Asylantrag sei nach Informationen ohnehin bereits abgelehnt worden.
Der Staatsanwalt hatte für den 24-Jährigen eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, das Gericht sah es jedoch als ausreichend an, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten zu verhängen.
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