In Nordrhein-Westfalen hat der Verfassungsschutz im Vorfeld der Kommunalwahlen 2025 verfassungsschutzrelevante Informationen zu Kandidaten, darunter auch solche von der AfD, an Wahlausschüsse weitergegeben.

Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes wurden nicht nur auf Anfrage, sondern auch eigenständig Erkenntnisse über vermeintliche Extremisten an kommunale Wahlausschüsse übermittelt. Das bestätigte ein Sprecher des Verfassungsschutzes gegenüber Apollo News.

Ein Beispiel für eine solche Übermittlung ohne vorherige Anfrage ist der Fall eines AfD-Kandidaten in Paderborn. Hier soll es keine vorherige Anfrage der Stadtverwaltung gegeben haben. Stattdessen sei die Information von dem Verfassungsschutz selbst proaktiv übermittelt worden.

Insgesamt wurden zu sechs Bewerbern Erkenntnisse an Kommunen weitergeleitet, fünfmal auf Anfrage und einmal – wie im Fall Paderborn – ohne vorherige Anfrage. Als Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten beruft sich die Verfassungsschutzbehörde auf § 17 Absatz 2 Satz 3 Teilsatz 2 VSG NRW.

Demnach können solche Daten an inländische Stellen übermittelt werden, wenn diese sie zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung benötigen. Nach Darstellung des Verfassungsschutzes sollte die Übermittlung von Informationen über den AfD-Kandidaten also dazu dienen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.

In Paderborn hatte der Kandidat sich laut VS NRW als Führungsperson der rechtsextremistischen JA NRW (Verdachtsfall) positioniert. Diese Gruppierung hatte sich im März 2025 formell aufgelöst, heißt es in der Stellungnahme.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte bislang erklärt, dass eine Anfrage der Kommunen beim Verfassungsschutz nur möglich sei, wenn „objektive Umstände Zweifel“ am Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufkommen lassen. Im Fall des Kandidaten in Paderborn seien keine solchen Umstände vorhanden gewesen.

Nach Ansicht des Verfassungsschutzes habe sich der Bewerber selbst als Führungsperson der rechtsextremen JA NRW positioniert, was eine Übermittlung von Erkenntnissen an die Kommunen rechtfertige. Die Adressaten dieser Mitteilungen sollen inländische Stellen sein, die Daten zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung benötigen.

Doch ist fragwürdig, ob diese Übermittlung rechtens ist oder nicht und wird wahrscheinlich noch lange vor Gericht verhandelt werden.


Quelle: 🛈