In Schleswig-Holstein soll die Polizei künftig bei der Bekämpfung von Verbrechen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz unterstützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Freitag im Kabinett vorgestellt, um die Sicherheitsbehörden mit zeitgemäßen Instrumenten auszustatten.
Demnach sollen die Sicherheitsbehörden künftig eine Software verwenden können, um „Muster, Strukturen und Zusammenhänge“ in großen Datenmengen zu erkennen. Diese Software soll dabei helfen, Gefahren frühzeitig zu identifizieren und abzuwenden. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärte, dass diese Maßnahmen aufgrund der steigenden Zahl von Messerangriffen notwendig seien.
Es wurde betont, dass die Software keine US-amerikanische Herkunft haben wird, sondern vielmehr eine europäische Lösung entwickelt werden soll. Die Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen hob hervor, wie wichtig es im sensiblen Polizeibereich ist, das europäische Datenschutzniveau zu gewährleisten.
Darüber hinaus soll die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten und gefährdeten Orten ausgebaut werden. Auch hier sollen Softwarelösungen dabei helfen, gefährliche Situationen schneller zu erkennen.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärte, dass es bei diesen Maßnahmen um das Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der Gemeinschaft gehe. Man habe immer wieder dazwischen abgewogen, als der Gesetzentwurf erstellt wurde.
Auch die Opposition äußerte Bedenken hinsichtlich der Grundrechtseingriffe durch diese Maßnahmen. So erklärte Bernd Buchholz von der FDP, dass zahlreiche Maßnahmen „massiv in die Grundrechte eingreifen“. Er mahnte, dass die Landesregierung hier mit der nötigen Grundrechtssensibilität vorgehen müsse.
Der Gesetzentwurf wird nun in die Anhörung gehen. Die Innenministerin geht davon aus, dass das Gesetz im kommenden Jahr vom Landtag verabschiedet werden kann.
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