Es wurde bekannt, dass die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold, wegen eines Fachaufsatzes aus dem Jahr 2018 kritisiert wird. Der Plagiatsprüfer Stefan Weber wirft Kaufhold vor, in ihrem Beitrag eine „neue Kontrollform“ vorgeschlagen zu haben, die sie „Systemaufsicht“ nannte. In dem Aufsatz schrieb Kaufhold, eine „Systemaufsicht“ sei „weder Staats- noch Wirtschaftsaufsicht, sie ist weder Fremd- noch Selbstkontrolle“. Sie schlug vor, der Gesetzgeber solle sich dieser neuen Form bedienen, „wenn er systemische Risiken abwehren möchte“.

Weber attestiert Kaufhold eine „Vorliebe für autoritäre Institutionen“ und sieht in ihrem Konzept den Versuch, neue Strukturen zu etablieren, die zwar Krisen vorbeugen sollen, aber letztlich nicht parlamentarisch kontrolliert würden. Er warnt, dass eine Wahl Kaufholds nach Karlsruhe bedeute, „eine Orwell’sche Aufsicht zu installieren“. In einem solchen Modell hätte „dann auch eine CDU wahrscheinlich nichts mehr zu sagen“, schrieb er.

Kaufhold soll nun am 25. September im Bundestag gewählt werden. Ein erster Wahlgang war zuvor wegen der Kritik an Brosius-Gersdorf gescheitert. Als Ersatz nominierte die SPD die Verwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger, die drei Tage vor der Wahl im Plenum durch den Wahlausschuß aufgestellt werden soll.

Weber ist Privatdozent an der Universität Wien und in den Medien als „Plagiatsjäger“ bekannt. In der Vergangenheit hatte er mehrfach auf mögliche Unregelmäßigkeiten in akademischen Arbeiten hingewiesen, unter anderem im Fall der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf.

Die Kritik an Kaufhold und die Vorwürfe von Plagiat sind ein wichtiger Aspekt bei der Wahl des neuen Bundesverfassungsrichters. Die Öffentlichkeit und die politischen Parteien müssen sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass die richtige Person für das Amt ausgewählt wird.


Quelle: 🛈