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Sprengung zweier Zigarettenautomaten in Köln

Im Laufe weniger Tage wurden zwei Zigarettenautomaten in der Stadt Köln gesprengt. Die Tat ist noch nicht vollständig aufgeklärt, doch die Polizei führt Ermittlungen durch und sucht Zeugen. Ein Anwohner hat einen schwarz gekleideten Mann beschrieben, der den Aufenthaltsort der Sprengung beobachtet habe.

Die Ermittler bitten um Hinweise von weiteren Augenzeugen. Die Polizei in Köln hat in der Nacht vom Sonntag auf die Zeit nach dem Mittwoch zwei Zigarettenautomaten in verschiedenen Orten gesprengt. Die Sprengung des ersten Automaten fand am 2.

November statt, als ein Anwohner durch einen lauten Knall aufmerksam wurde und die Polizei alarmierte. Der Mann beschrieb einen schwarz gekleideten Mann mit Basecap, den er beim Aufsammeln von Zigarettenschachteln beobachtet hatte. Einige Tage später, am 5.

November, wurde ein weiterer Zigarettenautomat in Bocklemund/Mengenich aufgesprengt. Auch hier war ein Anwohner aufmerksam und sorgte für die Alarmierung der Polizei. Dieses Mal beschrieb er ebenfalls einen schwarz gekleideten Mann mit Basecap, den er beim Aufsammeln von Zigarettenschachteln beobachtet hatte.

Das Kriminalkommissariat 71 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise von weiteren Zeugen. Die Polizei sucht nach einem schwarz gekleideten Mann mit Basecap, der möglicherweise an den Sprengungen beteiligt war. Die Tat ist noch nicht vollständig aufgeklärt, doch die Polizei führt Ermittlungen durch und hofft, bald mehr über die Umstände der Sprengung zu erfahren.

Die Ermittler bitten um Hinweise von weiteren Augenzeugen, die möglicherweise Informationen über den Aufenthaltsort der Täter oder deren Motive haben können. Die Polizei in Köln ermutigt alle, die möglicherweise etwas sehen oder wissen, was mit den Sprengungen zu tun hat, sich an die Behörden zu wenden. Die Ermittlungen werden weitergeführt, und die Polizei hofft, bald eine Lösung für den Fall zu finden.

Polizei Castrop-Rauxel: Schüler bedroht Mitschülerin und Familienmitglied gefunden

Die Polizei in Castrop-Rauxel hat einen 16-jährigen Schüler wegen Bedrohung einer Mitschülerin verhaftet. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde ein 21-jähriges Familienmitglied mit mehreren Waffen aufgefunden, deren Besitz strafbar sein könnte. Die Ermittlungen laufen weiterhin an und werden auch vom Staatsschutz unterstützt.

Die Polizei in Castrop-Rauxel hat nach einer Bedrohung einer Mitschülerin durch einen 16-jährigen Schüler von der Schule informiert worden. Der Schüler aus Castrop-Rauxel hatte angekündigt, die Mitschülerin und weitere Schüler verletzen zu wollen. Die Polizei konnte den tatverdächtigen Schüler an seiner Wohnanschrift antreffen und führte eine Durchsuchung durch.

Während der Durchsuchung wurde ein 21-jähriges Familienmitglied des Schülers mit mehreren Waffen aufgefunden, deren Besitz nach dem Waffengesetz strafbar sein könnte. Die Polizei stellte Beweismittel sicher und leitete Strafverfahren gegen die jungen Männer ein. Die Ermittlungen laufen weiterhin an und werden auch vom Staatsschutz unterstützt.

Es ist noch unklar, ob die beiden Schüler wegen der angeblichen Bedrohung oder wegen des Besitzes von Waffen verurteilt werden. Die Polizei wird weiterhin auf die Ermittlungen eintreten und sicherstellen, dass alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Polizeipräsidium Recklinghausen hat bereits eine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben, in der sie betonten, dass die Sicherheit aller Schüler und Schülerinnen an erster Stelle steht.

Die Polizei wird weiterhin auf die Sicherheit der Schüler achten und sicherstellen, dass alle Bedrohungen oder Verletzungen ernst genommen werden. Die Ermittlungen sind noch im Gange, und es ist noch unklar, wie die Angelegenheit sich entwickeln wird. Die Polizei wird weiterhin auf die Ermittlungen eintreten und sicherstellen, dass alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Festnahme nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Altstadt

Die Mordkommission und die Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft sind einen Tatverdächtigen festgenommen, der im Verdacht steht, am vergangenen Freitagmorgen ein versuchtes Tötungsdelikt in Hamburg-Altstadt begangen zu haben. Der 24-jährige Deutsche wurde gestern Abend an der Flughafen Frankfurt vorläufig festgenommen und dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Die Ermittlungen sind jedoch noch im Gange, und es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg weitere Schritte ergreift.

Die Polizei in Hamburg hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie einen Tatverdächtigen vorläufig festgenommen hat. Der Mann soll im Verdacht stehen, am vergangenen Freitagmorgen ein versuchtes Tötungsdelikt in der Hamburg-Altstadt begangen zu haben. Die Ermittlungen wurden von der Mordkommission und der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft durchgeführt.

Die Tatzeit lag bei 04:48 Uhr am 31.10.2025, und der Tatort war die Mönckebergstraße im Levantehaus in Hamburg-Altstadt. Die Polizei hat gestern mit Einsatzkräften in Hessen zusammengearbeitet, um den Tatverdächtigen zu identifizieren. Der 24-jährige Deutsche wurde am Flughafen Frankfurt gestern Abend vorläufig festgenommen, da er sich augenscheinlich ins Ausland absetzen wollte.

Er wurde dem Untersuchungsgefängnis zugeführt und eine Haftrichterin erließ einen Haftbefehl gegen ihn. Die Ermittlungen sind jedoch noch im Gange, und es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg weitere Schritte ergreift. Die Polizei in Hamburg hat betont, dass sie weiterhin mit den Zielfahndungseinheiten und der Bundespolizei zusammenarbeitet, um den Fall zu lösen.

Es ist erwähnenswert, dass die Polizei bereits eine Pressemitteilung von 03.11.2025 veröffentlicht hat, in der sie das Ausgangssachverhalten des Falls beschrieben hat. Die Leser können diese Pressemitteilung auf der Website des Pressedienstes news aktuell nachlesen. Die Polizei in Hamburg und die Bundespolizei arbeiten eng zusammen, um den Fall zu lösen und den Tatverdächtigen zur Rechenschaft zu ziehen.

Es wird erwartet, dass die Ermittlungen weiterhin intensiv geführt werden, bis der Fall abgeschlossen ist.

Neues Urteil im Fall des Messerangriffs auf einen Syrer

Der Tunesier, der im August 2024 wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft verurteilt wurde, hat nun ein neues Urteil erhalten. Die neue Kammer hat den Angeklagten wegen versuchtem Mordes verurteilt und ihm eine Strafe von fünf Jahren und drei Monaten angedroht. Der Prozess begann im Januar 2024, als der Tunesier, damals 33 Jahre alt, aufwachte und glaubte, dass sein Mitbewohner ihn mit dem Handy gefilmt habe.

In einer Nacht des Wahnsinns griff er ein Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge und stach es seinem Mitbewohner in den Hals. Dabei hat er den Tod des Syrers in Kauf genommen. Die Strafkammer hatte zuvor den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, aber die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Mord ausgegangen.

Das Landgericht Hamburg hatte das erste Urteil teilweise kassiert, und nun wurde der Angeklagte in einem neuen Prozess auch wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann sagte, dass das Opfer „völlig arg- und wehrlos“ war und dass die Hilfeschreie des Mitbewohners nicht dazu genutzt werden konnten. Die neue Kammer sah jedoch ein anderes Bild der Ereignisse.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil teilweise kassiert, und nun wurde der Angeklagte auch wegen versuchtem Mordes verurteilt. Das neue Strafmaß von fünf Jahren und drei Monaten ist deutlich höher als das ursprüngliche. Es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte gegen dieses Urteil rechtskräftig machen wird.

Bundeswehr plant Musterung aller jungen Männer im Verteidigungsfall

In einer weiteren Diskussion über das neue Wehrdienstgesetz hat Generalinspekteur Carsten Breuer eine Musterung aller jungen Männer für notwendig erklärt, um im Verteidigungsfall keine Zeit zu verlieren. Das neue Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten und sieht zunächst einen freiwilligen Dienst vor.

Politiker von Union und SPD hatten jedoch vorgeschlagen, bei zu geringen Freiwilligenzahlen per Losverfahren junge Männer zur Musterung oder zum Dienst einzuberufen. Breuer warnte dagegen, dass eine solche Einberufung Zeit verlieren würde, die in einer Krisensituation nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das neue Gesetz soll am 1.

Januar in Kraft treten und sieht zunächst einen freiwilligen Dienst vor. Generalinspekteur Carsten Breuer betonte, dass es entscheidend ist, den gesamten Jahrgang zu musteren, um zu wissen, wer zur Verfügung steht und auf wen wir im Verteidigungsfall zugreifen könnten. Breuer warnte gegenüber einer solchen Einberufung, dass sie Zeit verlieren würde, die in einer Krisensituation nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Das Bundesministerium der Verteidigung hatte bereits angekündigt, dass es sich entscheiden wird, ob eine verpflichtende Einberufung durchgeführt wird. Die Entscheidung soll jedoch noch im neuen Jahr getroffen werden. Politiker von Union und SPD hatten vorgeschlagen, bei zu geringen Freiwilligenzahlen per Losverfahren junge Männer zur Musterung oder zum Dienst einzuberufen.

Breuer betonte jedoch, dass man sich in den Handlungsmöglichkeiten nicht selbst einschränken soll. Die Bundeswehr plant daher eine sorgfältige Planung und Vorbereitung für die Musterung aller jungen Männer, um sicherzustellen, dass alle Soldaten im Verteidigungsfall bereit sind. Die Entscheidung über eine verpflichtende Einberufung wird jedoch noch im neuen Jahr getroffen werden.

AfD-Fraktion fordert Unterlassung gegen Handelsblatt wegen journalistischer Sorgfaltspflichten

Die thüringische AfD-Fraktion hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen das Handelsblatt beantragt, weil sie glaubt, dass die Zeitung gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen ist. Der Justiziar der AfD-Fraktion Sascha Schlösser behauptet, dass das Handelsblatt elementare journalistische Standards verletzt hat, indem es Vorwürfe von Spionage ohne ausreichende Prüfung und Belege aufgegriffen hat. Die Affäre entstand, als der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) der AfD vorgeworfen hatte, dass die Partei das parlamentarische Fragerecht missbraucht, um die kritische Infrastruktur auszuforschen.

Das Handelsblatt berichtete über diese Aussage, ohne dass es sich um ein Wortlaut-Interview handelte, sondern um einen redaktionellen Beitrag. Die Landesregierung nannte später eine Anfrage der AfD zum Wassermanagement als Begründung für Maiers Behauptung. Die AfD-Fraktion forderte daraufhin das Handelsblatt auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, weil sie glaubt, dass die Zeitung Vorwürfe von Spionage verletzt hat.

Doch das Medium verweigerte dies und so beantragte nun die Fraktion eine einstweilige Verfügung. Sascha Schlösser, der Justiziar der AfD-Fraktion, argumentiert, dass das Handelsblatt gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen hat. Er behauptet, dass die Zeitung elementare journalistische Standards verletzt hat, indem sie Vorwürfe von Spionage ohne ausreichende Prüfung und Belege aufgegriffen hat.

Schlösser zufolge fehlte es an einer sorgfältigen Prüfung vor der Veröffentlichung eines schwerwiegenden Verdachts. Die Affäre wirft Fragen über die journalistische Sorgfaltspflicht und die Verantwortung von Medien auf. Es bleibt abzuwarten, ob das Landgericht Berlin die Anfrage der AfD-Fraktion bearbeitet und eine einstweilige Verfügung erteilt wird.

Ermittlungen im Fall der Goslarer Raubtaten erfolgreich abgeschlossen

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben in den letzten Tagen eine Reihe von Raub- und Diebstahlstaten in der Goslarer Innenstadt aufgeklärt. Durch sorgfältige Ermittlungen und Zeugenaussagen konnten drei männliche Tatverdächtige aus dem Landkreis Goslar identifiziert werden, die sich nun für ihre Taten verantworten müssen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hatten im September sechs Raub- und Diebstahlstaten in der Goslarer Innenstadt registriert.

Den Opfern sei stets die Handtasche entrissen worden, was die Ermittlungen schwierig machte. Doch durch sorgfältige Analysen von Zeugenaussagen und Täterbeschreibungen konnten die Ermittler nun drei männliche Tatverdächtige identifizieren. Die Tatverdächtigen seien im Alter zwischen 14 und 19 Jahren und stammen aus dem Landkreis Goslar.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hatten bereits Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Tatverdächtigen erlassen, die in der vergangenen Woche umgesetzt wurden. Hierbei gelang es, Beweismaterial sicherzustellen, das die Täterschaft konkretisieren ließ. Die drei Tatverdächtigen müssen nun sich für ihre Taten verantworten und werden in einem Strafverfahren angeklagt.

Die Ermittlungen sind ein wichtiger Erfolg für die Polizei und die Staatsanwaltschaft, die sich um die Sicherheit der Bürger in der Goslarer Innenstadt kümmern. Die erfolgreiche Lösung des Falls ist eine gute Nachricht für die Opfer und ihre Familien. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben gezeigt, dass sie sich um die Aufklärung von Kriminalfällen ernst nehmen und alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.

Überfall auf Taxifahrer in Hamburg-Bramfeld

Die Polizei in Hamburg bittet um Hinweise auf einen Raubüberfall auf einen 42-jährigen Taxifahrer in Hamburg-Bramfeld. Am Samstagmorgen wurden zwei unbekannte Männer, die mit einer Schusswaffe und Pfefferspray gewappnet waren, den Taxifahrer überfallen und sein Portemonnaie entwendeten. Der Überfall fand um 04:30 Uhr statt und der Taxifahrer wurde leicht verletzt.

Die Polizei beschreibt die Tatverdächtigen als zwei Männer, eines von ihnen soll etwa 170 cm groß und 30 bis 35 Jahre alt sein. Er trägt eine schwarze Jacke mit Kapuze und eine FFP2-Maske. Die Polizei bittet um Hinweise von Zeugen und bitten sie, sich bei der Polizeistation oder beim Hinweistelefon zu melden.

Die Ermittlungen werden vom LKA 144 und dem Kriminaldauerdienst (LKA 26) durchgeführt. Die Polizei leitet umgehend Fahndungsmaßnahmen ein, um die Tatverdächtigen aufzuspüren. Bisher gibt es keine Hinweise zu den Tätern, und die Polizei bittet um weitere Unterstützung von der Bevölkerung.

Versuchtes Tötungsdelikt in Hamburg-Billstedt

Eine 39-jährige Frau steht im dringenden Tatverdacht, ihren 42-jährigen Ehemann mit einem Messer zu verletzen und das gemeinsam bewohnte Haus in Brand zu setzen. Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an. Die Polizei Hamburg hat eine 39-jährige Frau im Tatverdacht, am Freitagabend versucht zu haben, ihren Ehemann mit einem Messer zu verletzen und das gemeinsam bewohnte Haus in Brand zu setzen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen kam es zwischen den Eheleuten zunächst zu einem Streit, in dessen Verlauf die 39-jährige Deutsche Gardinen im Wohnzimmer in Brand setzte. Während der 42-Jährige den Brand löschte, attackierte die alkoholisierte Frau ihren Ehemann mehrmals mit einem Messer, ohne ihn zu verletzen. Nachdem es dem 42-Jährigen gelang, seine Ehefrau zu entwaffnen, verständigte er die Polizei.

Die Funkstreifenwagenbesatzungen des Polizeikommissariats 42 nahmen daraufhin die Tatverdächtige vorläufig fest. Die Mordkommission (LKA 41) hat in enger Abstimmung mit der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Die Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.

Das Amtsgericht Hamburg erließ mittlerweile auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an und es ist unklar, ob die Frau vor Gericht gehen wird. Die Polizei Hamburg hat eine weitere Aussage zu dem Vorfall gemacht, aber keine weiteren Details wurden öffentlich gemacht.

Die Ermittlungen laufen weiter und es ist abzuwarten, welche Konsequenzen sich für die Tatverdächtige ergeben werden.

Raubüberfall auf Pizzalieferservice in Hamburg-Eißendorf

Es ist geplant, dass ein Unbekannter einen Pizzalieferservice in Hamburg-Eißendorf am 03.11.2025 um 23.20 Uhr überfallen hat und mit der Beute entkommen ist. Der Täter betrat den Verkaufsraum des Geschäfts in der Bremer Straße und bedrohte einen 26-jährigen Mitarbeiter mit einem Messer, um Bargeld zu erpressen. Als der Angestellte nicht reagierte, schnappte sich der Räuber das Geld selbst und flüchtete zu Fuß.

Die sofort eingeleitete Fahndung blieb erfolglos, und die Polizei sucht nun Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise geben können. Der Täter wird als etwa 180 cm groß und schlank mit schmalen Schultern beschrieben, er trug eine schwarze Jacke der Marke «Lacoste» und ein beiges Tuch mit schwarz kariertem Muster. Das Raubdezernat der Region Harburg (LKA 184) hat die Ermittlungen übernommen, und es ist geplant, dass die Polizei Hamburg weitere Informationen sammelt.

Es wird erwartet, dass die Ermittlungen weitergeführt werden, um den Täter zu identifizieren und die Beute zurückzubekommen. Die Polizei bittet alle Bürger, die Möglichkeit zu nutzen, Zeugen oder Hinweise abzugeben, um den Täter zu identifizieren. Es ist auch wichtig, dass Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich bei der Polizei Hamburg melden, um ihre Aussage zu machen.

Die Polizei Hamburg wird weiterhin alle verfügbaren Ressourcen einsetzen, um den Täter zu identifizieren und die Beute zurückzubekommen. Es ist geplant, dass die Ermittlungen weitergeführt werden, bis der Täter festgestellt wird.

Tatverdächtiger gestellt nach Überfall auf Apotheke in Oldenburg

Ein maskierter Mann hat am Montag um 13:30 Uhr eine Apotheke in der Nadorster Straße in Oldenburg überfallen und Bargeld fordern lassen. Der Täter konnte jedoch keine Beute erlangen und floh zu Fuß aus der Apotheke. Durch die Angestellten wurde der Notruf gewählt, woraufhin intensive Fahndungsmaßnahmen eingeleitet wurden.

Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde ein 42-jähriger Tatverdächtiger gestellt, der für die weiteren Ermittlungen zur Dienststelle gebracht wurde. Nach dem Überfall kam es im Bereich Lambertistraße / Nadorster Straße zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung zweier in die Fahndung eingebundener Funkstreifenwagen. Dabei wurden drei Polizeibeamte leicht verletzt.

Der festgenommene Tatverdächtige wurde aufgrund einer festgestellten Alkoholisierung für die weiteren Maßnahmen zur Dienststelle gebracht. Die Ermittlungen laufen derzeit an, und die Staatsanwaltschaft hat eine Blutprobe vom Tatverdächtigen angeordnet. Die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland arbeitet weiterhin daran, die Umstände des Überfalls zu klären und den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Es ist noch unklar, ob der Tatverdächtige eine Verbindung zum Überfall hat oder ob es sich um einen reinen Zufall handelt. Die Ermittlungen werden weiterhin intensiv geführt, und die Polizei hält sich an ihre Pflichten, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Der Überfall auf die Apotheke ist ein weiteres Beispiel für die Bedeutung von Vorsicht und Wachsamkeit in unserer Stadt.

Die Polizei appelliert dazu, dass alle Bürger, die Informationen über den Überfall haben, diese unverzüglich an die Behörden melden.

Hamburg-Pizzalieferservice überfallen: Ermittlungen im Gange

Es ist scheinbar ein weiterer Fall von Einbruch und Diebstahl in Hamburg. Am 03.11.2025, um 23.20 Uhr, wurde ein Pizzalieferservice in der Bremer Straße in Hamburg-Eißendorf überfallen. Der Täter, der etwa 180 cm groß und schlank war, betrat den Verkaufsraum und bedrohte den Mitarbeiter mit einem Messer, um Bargeld zu erpressen.

Die sofort eingeleitete Fahndung blieb erfolglos, und die Ermittlungen werden weiterhin von der Region Harburg (LKA 184) durchgeführt. Die Polizei Hamburg hat bereits mehrere Streifenwagen auf den Fall ausgelöst, aber es gibt keine Hinweise darauf, dass der Täter gefasst wurde. Der Tatort ist noch nicht gesichert, und die Ermittler arbeiten daran, Zeugen zu finden, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben könnten.

Der Täter wird als schlank mit schmalen Schultern beschrieben, trug eine schwarze Jacke der Marke „Lacoste“ und ein beiges Tuch mit schwarz kariertem Muster. Es ist unklar, ob er bereits vorher ähnliche Überfälle begangen hat. Die Polizei Hamburg bittet um Hinweise von Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Informationen über den Tatort haben könnten.

Sie können sich unter der Telefonnummer 040 4286-56789 bei der Polizei Hamburg melden und ihre Erfahrungen teilen. Die Ermittlungen sind noch im Gange, und es ist unwahrscheinlich, dass der Täter bald gefasst wird. Die Polizei arbeitet jedoch daran, die Tat zu klären und den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Prozess gegen 59-Jährigen wegen tödlichen Raubüberfalls

Der Prozess gegen einen 59-jährigen Mann, der im Mai einen anderen Mann am Raschplatz in Hannover überfallen und getötet haben soll, startet heute vor dem Landgericht Hannover. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Raub mit Todesfolge vor und geht davon aus, dass der Angeklagte den Opfer gestoßen hat, um dessen Rucksack zu stehlen. Das Opfer starb später im Krankenhaus infolge eines Aneurysmas im Kopf, das durch den Sturz verursacht wurde.

Der Angeklagte soll am Raschplatz gemeinsam mit dem 42-jährigen Opfer Drogen konsumiert haben und danach den Mann gestoßen haben. Der Angeklagte habe daraufhin den Rucksack des Opfers an sich genommen und den Ort verlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Raub mit Todesfolge vor, ein Urteil könnte noch in diesem Jahr fallen.

Der Prozess ist der vorerst letzte Termin für den 23. Dezember angelegt. Das Landgericht Hannover wird die Angelegenheit heute um 02:00 Uhr bearbeiten.

Der Fall hat die Stadt Hannover und das Umfeld des Raschplatzes stark beeinflusst, da dieser Ort als Problemviertel gilt. Die Polizei und die Stadtverwaltung haben sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, um den Raschplatz zu umgestalten. Der tiefer gelegene Platz soll einem Boulevard weichen.

Die Anwohner wurden in die Pläne eingebunden, um sicherzustellen, dass der Umbau für alle Beteiligten zugunsten von Sicherheit und Ordnung ist. Der Prozess gegen den 59-jährigen Mann wird heute vor dem Landgericht Hannover beginnen. Die Angelegenheit wird weiterhin im Fokus stehen, da das Urteil ein wichtiger Schritt in der Aufklärung des Falls sein könnte.