Search for:

Eine Reportage der US-Sendung #60Minutes, die sich mit dem Thema Meinungsfreiheit in Deutschland beschäftigt, erregt derzeit internationale Aufmerksamkeit. Reporter begleiteten Beamte der #Polizei und Staatsanwaltschaft bei Wohnungsdurchsuchungen in #Niedersachsen, wobei Handys sowie Laptops von Bundesbürgern beschlagnahmt wurden, denen unterschiedliche „Meinungsverbrechen“ vorgeworfen werden.

Staatsanwälte äußern sich zu Grenzen der Meinungsfreiheit

Im Rahmen der Reportage wurden drei Staatsanwälte der „Zentralstelle zur Bekämpfung von sogenannter „Hasskriminalität“ im Internet – Niedersachsen“ interviewt: Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue. Sie erläuterten den US-Journalisten, wie weit ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit in Deutschland reicht und wo deren Grenzen liegen.

Auf die Frage, wie Betroffene reagieren, wenn ihnen das Handy abgenommen wird, antwortete Oberstaatsanwalt Laue: „Sie sind geschockt.“ Diese Aussage wurde von den Staatsanwälten mit Lachen begleitet. Meininghaus betonte zudem, dass es keinen Unterschied mache, ob jemand einen Beitrag selbst verfasst oder lediglich geteilt habe; beides könne strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zuschauer kritisieren repressive Maßnahmen

Die Ausstrahlung der Reportage führte zu kontroversen Diskussionen, insbesondere in den USA. Kritiker argumentieren, dass die gezeigten Maßnahmen der deutschen Behörden gegen sogenannte „Hasskriminalität“ im Netz die Meinungsfreiheit einschränken und als Vorwand dienen könnten, um gegen Regierungskritiker und politische Gegner vorzugehen.

Politische Implikationen und internationale Debatte

Die Thematik der Meinungsfreiheit und der Umgang mit „Hasskriminalität“ im Internet haben nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch auf politischer Ebene für Diskussionen gesorgt. Politiker beider Länder äußerten sich zu den unterschiedlichen Herangehensweisen, wobei einige Politiker scheinheilig die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, gegen vermeintliche „Hasskriminalität“ vorzugehen betonten.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Landesmedienanstalt #Niedersachsen (NLM) und bezeichnete sie in einem Interview mit Alexander Wallasch als „zentrale Zensurbehörde“, die „übergriffig“ und nicht zuständig für die Kontrolle journalistischer Inhalte sei.

Er betonte, dass solche Institutionen versuchen würden, als Zensurbehörden zu agieren, obwohl sie dazu keine rechtliche Befugnis hätten. Schmitz kritisierte, dass die Landesmedienanstalten jährlich mit 160 Millionen Euro ausgestattet werden, um politisch Andersdenkende im Sinne von „Demokratie gegen rechts“ zu verfolgen.

Einschüchterung durch juristisch fragwürdige Maßnahmen
Im #Interview mit Alexander Wallasch erläuterte Schmitz, dass die Landesmedienanstalten Anbieter im Sinne des Telemedien-Staatsvertrags anschreiben, um Einfluss auf politische Publikationen zu nehmen. Dabei würden sie vermeintliche Verstöße gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“ anführen, obwohl dieser Begriff gesetzlich nicht klar definiert sei und es keine gesicherte Rechtsprechung dazu gäbe. Schmitz betonte, dass solche Maßnahmen zu einer Atmosphäre der Verunsicherung führen sollen, damit kritische Medien ihre Inhalte selbst zensierten.

Fehlende rechtliche Grundlage für die Eingriffe
Schmitz wies darauf hin, dass es in Deutschland bislang kein einziges #Gerichtsurteil gäbe, das die Landesmedienanstalten als befugt zur Überwachung journalistischer Sorgfaltspflichten einstufe. Er betonte, dass selbst bei einem Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht weder Bußgelder noch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen seien. Daher seien die Landesmedienanstalten nicht berechtigt, als staatliche Strafverfolgungsbehörden aufzutreten.

Überwachung durch künstliche Intelligenz
Der Anwalt kritisierte zudem den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die Landesmedienanstalten zur Überwachung von Online-Inhalten. Er stellte infrage, ob diese Programme tatsächlich intelligent agieren, und sieht darin einen Angriff auf die #Meinungsfreiheit. Schmitz forderte die Landesmedienanstalten auf, ihre Aktivitäten einzustellen, da sie die Freiheit nicht schützen, sondern gefährden.

Forderung nach Auflösung der Landesmedienanstalten
Abschließend forderte Schmitz die Auflösung sämtlicher Landesmedienanstalten, da sie seiner Meinung nach die Freiheit nicht schützen, sondern essenziell gefährden. Er rief dazu auf, gegen diese Entwicklung vorzugehen und die Meinungs- und #Pressefreiheit zu verteidigen.