Ein 41-Jähriger Mann wurde vom Landgericht Aachen wegen der Tötung eines Mannes in einer Gaststätte vor Gericht gebracht. Der Angeklagte hatte im Mai eine Auseinandersetzung ausgelöst und mehrfach auf einen Beteiligten geschlagen, bevor er mit einem Messer auf zwei Männer einstach. Einer der Männer starb noch vor Ort, der andere überlebte nach einer Notoperation.

Den Vorwurf des Totschlags wurde jedoch vom Gericht aufgrund von Schuldunfähigkeit abgewiesen, und der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Das Landgericht Aachen hat für den 41-Jährigen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, nachdem er vor Gericht wegen der Tötung eines Mannes in einer Gaststätte angeklagt wurde. Der Angeklagte war zuvor mehrfach ins Gesicht geschlagen worden und hatte eine Auseinandersetzung ausgelöst, bevor er mit einem Messer auf zwei Männer einstach.

Laut Anklage soll der Angeklagte zunächst vor der Gaststätte in eine Auseinandersetzung eingegriffen und einem der Beteiligten mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Danach sei er in die Gaststätte gegangen, wobei ihm zwei Männer gefolgt seien, um ihn zur Rede zu stellen. Der Angeklagte soll daraufhin mit einem Messer auf beide eingestochen haben.

Einer der Männer starb noch vor Ort, der andere überlebte nach einer Notoperation. Das Gericht hat den Vorwurf des Totschlags jedoch vom Angeklagten abgewiesen, da er laut Anklage nicht in der Lage war, die Tat vorsätzlich zu begehen. Der Angeklagte wurde trotzdem wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil des Landgerichts Aachen rechtskräftig wird und wie die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus für den Angeklagten aussehen wird.