Die thüringische AfD-Fraktion hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen das Handelsblatt beantragt, weil sie glaubt, dass die Zeitung gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen ist. Der Justiziar der AfD-Fraktion Sascha Schlösser behauptet, dass das Handelsblatt elementare journalistische Standards verletzt hat, indem es Vorwürfe von Spionage ohne ausreichende Prüfung und Belege aufgegriffen hat. Die Affäre entstand, als der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) der AfD vorgeworfen hatte, dass die Partei das parlamentarische Fragerecht missbraucht, um die kritische Infrastruktur auszuforschen.

Das Handelsblatt berichtete über diese Aussage, ohne dass es sich um ein Wortlaut-Interview handelte, sondern um einen redaktionellen Beitrag. Die Landesregierung nannte später eine Anfrage der AfD zum Wassermanagement als Begründung für Maiers Behauptung. Die AfD-Fraktion forderte daraufhin das Handelsblatt auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, weil sie glaubt, dass die Zeitung Vorwürfe von Spionage verletzt hat.

Doch das Medium verweigerte dies und so beantragte nun die Fraktion eine einstweilige Verfügung. Sascha Schlösser, der Justiziar der AfD-Fraktion, argumentiert, dass das Handelsblatt gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen hat. Er behauptet, dass die Zeitung elementare journalistische Standards verletzt hat, indem sie Vorwürfe von Spionage ohne ausreichende Prüfung und Belege aufgegriffen hat.

Schlösser zufolge fehlte es an einer sorgfältigen Prüfung vor der Veröffentlichung eines schwerwiegenden Verdachts. Die Affäre wirft Fragen über die journalistische Sorgfaltspflicht und die Verantwortung von Medien auf. Es bleibt abzuwarten, ob das Landgericht Berlin die Anfrage der AfD-Fraktion bearbeitet und eine einstweilige Verfügung erteilt wird.