Die Kölner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach eingeleitet, da sie zusammen mit einem Parteikollegen ihren Kreisverband um 2.500 Euro betrogen haben soll. Der Anfangsverdacht des gemeinschaftlichen Betrugs ist bereits bestehend und wird weiter untersucht. Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass Caroline Bosbach während des Bundestagswahlkampfs im Januar 2025 einen Wahlhelfer dazu gebracht haben soll, eine fingierte Rechnung bei der Kreis-CDU einzureichen.

Diese Rechnung sei auf Social-Media-Dienste bezogen gewesen, aber nicht erbracht worden sein sollen. Außerdem wird untersucht, ob Bosbach den Parteikollegen dazu gebracht hat, den Betrag nach Auszahlung in bar auszuhändigen. Bosbach wies die Vorwürfe zurück und sagte, dass sie zuversichtlich ist, dass das Ermittlungsverfahren nach Abschluß der Ermittlungen eingestellt wird.

Sie selbst habe jedoch eine „Provision“ in Höhe von 50 Euro erhalten und möchte wieder ruhigen Gewissens schlafen können. Der Wahlhelfer selbst hat sich zuvor an die Staatsanwaltschaft gewandt und sagte, dass er eine „Provision“ erhalten hatte, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Die Partei fordert jedoch nicht das Geld zurück.

Caroline Bosbach wurde 2025 in den Bundestag gewählt und ist seit 2021 Vorsitzende des Jungen Wirtschaftsrates im Wirtschaftsrat der CDU. Der Vorfall hat ihre politische Karriere möglicherweise belastet, aber es bleibt abzuwarten, wie sich die Ermittlungen weiter entwickeln werden. Die Ermittlungen gegen Caroline Bosbach sind ein weiterer Schlag in eine Reihe von Korruptionsvorwürfen, die die CDU in den letzten Jahren erlebt hat.

Die Partei hat bereits mehrere Politikerinnen und Politiker wegen Korruption und Betrug angeklagt. Es bleibt abzuwarten, ob Bosbachs Fall ein weiterer Schritt in diese Richtung sein wird.