Die Große Strafkammer des Landgerichts Verden hat am Mittwochnachmittag einen 42-Jährigen zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er vor einem halben Jahr seinen damals 41 Jahre alten Nachbarn in Sulingen mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hat.
Der Angeklagte wohnte mit seiner Familie im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses, während das Opfer mit seiner Frau und vier Kindern im Erdgeschoss lebte. Kurz vor der Tat hatten die Kinder des Paares in Obhut genommen worden. Die Verteidigung gab an, dass der Angeklagte sich über wiederholten Kinderlärm beschwert und bereits zweimal handgreiflich geworden war.
Das Opfer wurde vor seiner Wohnungstür von dem Angeklagten angegriffen und erlitt lebensgefährliche Verletzungen, darunter einen gezielten Stich in den Hals, der beinahe tödlich gewesen wäre.
Nach Angaben des Rechtsanwalts Jürgen Partikel als Nebenklagevertreter „wurde von den Ärzten Außergewöhnliches geleistet“, um das Opfer zu retten. Laut der Urteilsbegründung wurde der erste Stich gezielt gesetzt, wobei der Täter beabsichtigt hat, den Mann zu töten. Während des Angriffs stach der Täter mehrfach auf das Opfer ein und versuchte anschließend, die Tat zu vertuschen. Nach dem Urteil ging der Angeklagte davon aus, dass das Opfer an den Verletzungen versterben würde.
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