Ein Tunesier wurde im August 2024 wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft verurteilt. Das neue Urteil, das kürzlich fällig wurde, zeigt eine deutliche Erhöhung der Strafe für den Angeklagten. Der Tunesier hatte mit einem 22-jährigen Syrer zusammen gelebt in einem Wohncontainer im Stadtteil Wilhelmsburg.

In der Nacht zum 18. Januar 2024 soll er aufgewacht sein und irrtümlich geglaubt haben, dass sein Mitbewohner ihn mit dem Handy gefilmt habe. Dies habe ihn wütend gemacht und zu einer Auseinandersetzung geführt.

Der Syrer habe ein Gemüsemesser gegriffen und es seinem Mitbewohner heimtückisch in den Hals gestochen. Die Strafkammer hatte ursprünglich verurteilt, dass der Tunesier wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre und acht Monate in Haft sitzen müsse. Doch die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Mord ausgegangen und bekam nun recht.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil teilweise kassiert, und nun wurde der Angeklagte auch wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann sagte, dass das Opfer „völlig arg- und wehrlos“ war. Die Hilfeschreie des 22-Jährigen alarmierten drei weitere Bewohner, die es aber nicht wagten, einzugreifen.

Der Tunesier ließ dennoch von seinem Opfer ab und ging zum Büro des Sicherheitsdienstes, um sein Messer abzugeben. Dieses Verhalten wertete die Strafkammer als freiwilligen Rücktritt vom versuchten Mord. Das neue Urteil zeigt eine deutliche Erhöhung der Strafe für den Angeklagten.

Der Tunesier wurde nun wegen versuchten Mordes verurteilt und muss fünf Jahre und drei Monate im Gefängnis sitzen. Dies ist eine deutliche Erhöhung der ursprünglichen Strafe von drei Jahren und acht Monaten. Die neue Entscheidung zeigt, dass die Staatsanwaltschaft ihre Position nicht geändert hat.

Sie war von versuchtem Mord ausgegangen und bekam nun recht. Der Tunesier muss nun für seine Tat verantwortlich werden und muss die Konsequenzen seiner Handlungen tragen. Es ist jedoch auch zu beachten, dass der Bundesgerichtshof das erste Urteil teilweise kassiert hat.

Dies zeigt, dass es innerhalb des Gerichtssystems noch Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten gibt. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Entscheidung auf zukünftige Fälle auswirken wird.