Der 27-jährige Polizist, der im April in einer Diskothek eine Auseinandersetzung ausgelöst hat, wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Polizist sei davon ausgegangen, mit einem Messer angegriffen zu werden, sagte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Mittwoch. Er habe „irrtümlich glaubte“, sich in einer Notwehrlage befunden zu haben.
Diese habe zum Zeitpunkt der Schußabgabe aber nicht mehr bestanden. Die Polizei hatte Lorenz A. vor der Diskothek aufgefordert, weil er wegen seiner Jogginghose abgewiesen worden war.
Nachdem der 21-jährige die Beamten verfolgt hat, soll er mit Reizgas attackiert haben und weggelaufen sein. Der Polizist habe daraufhin mehrfach auf ihn geschossen. Das Landgericht Oldenburg soll nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Polizisten entscheiden.
Der 27-jährige Mann wurde kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls vom Dienst suspendiert. Die Auseinandersetzung zwischen Lorenz A. und dem Polizisten war nicht die erste, bei der sich der 21-jährige in Konflikte mit der Polizei verwickelt hat.
Laut Informationen des Spiegels liefen mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn, darunter wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte, Körperverletzung, Raub und Nötigung. Die Auseinandersetzung wurde auch von anderen Gruppen ausgelöst. Linke Vereinigungen in mehreren Städten demonstrierten gegen vermeintliche rassistische Strukturen innerhalb der Polizei.
Zudem zündeten Unbekannte das Auto des Diskothekenbetreibers an, vor dessen Geschäft die Auseinandersetzung begonnen hatte, mit einem Molotowcocktail. Die Ermittlungen gegen den 27-jährigen Polizisten sind noch im Gange. Das Landgericht Oldenburg soll nun entscheiden, ob er wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden kann.
