Der Tunesier, der im August 2024 wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft verurteilt wurde, hat nun ein neues Urteil erhalten. Die neue Kammer hat den Angeklagten wegen versuchtem Mordes verurteilt und ihm eine Strafe von fünf Jahren und drei Monaten angedroht. Der Prozess begann im Januar 2024, als der Tunesier, damals 33 Jahre alt, aufwachte und glaubte, dass sein Mitbewohner ihn mit dem Handy gefilmt habe.

In einer Nacht des Wahnsinns griff er ein Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge und stach es seinem Mitbewohner in den Hals. Dabei hat er den Tod des Syrers in Kauf genommen. Die Strafkammer hatte zuvor den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, aber die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Mord ausgegangen.

Das Landgericht Hamburg hatte das erste Urteil teilweise kassiert, und nun wurde der Angeklagte in einem neuen Prozess auch wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann sagte, dass das Opfer „völlig arg- und wehrlos“ war und dass die Hilfeschreie des Mitbewohners nicht dazu genutzt werden konnten. Die neue Kammer sah jedoch ein anderes Bild der Ereignisse.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil teilweise kassiert, und nun wurde der Angeklagte auch wegen versuchtem Mordes verurteilt. Das neue Strafmaß von fünf Jahren und drei Monaten ist deutlich höher als das ursprüngliche. Es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte gegen dieses Urteil rechtskräftig machen wird.