Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-KI-Verordnung (AI Act) in den kommenden Wochen mit oberster Priorität zu behandeln. Dies geht aus einem internen Kabinettszeitplan hervor, der bekannt wurde.
Demnach soll sich das Kabinett in seiner Sitzung am 11. Februar mit dem Vorhaben befassen. Der Gesetzentwurf soll geregelt werden, welche Behörden in Deutschland künftig für die Überwachung, Genehmigung und Sanktionierung von Künstlicher Intelligenz zuständig sind.
Vorgesehen ist mindestens eine Marktüberwachungsbehörde sowie eine notifizierende Stelle, die zugleich Aufgaben der Innovationsförderung übernehmen sollen, unter anderem durch die Einrichtung und Betreuung sogenannter KI-Reallabore. Die Bundesregierung plant, ihre Prioritäten für den Gesetzentwurf zu klären und eine klare Struktur für die Überwachung und Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Deutschland zu schaffen.
Dies soll ein wichtiger Schritt sein, um die Sicherheit und Verantwortlichkeit im Bereich der KI in Deutschland zu gewährleisten.
