Eine 27-jährige Frau wehrte sich gegen die Gewahrsamnahme durch eine Polizistin in Neumünster am 23. Januar 2026. Die Polizistin wurde dabei leichte Verletzungen zugefügt, darunter ein verdrehter Finger. Die Frau hatte sich trotz eines Platzverweises, der ihr zuvor aufgrund einer vorherigen Körperverletzung ausgesprochen worden war, in der Wohnung des Mannes, mit dem sie eine Beziehung hatte, aufgehalten.

Die Polizei hatte die Frau erneut zu der Wohnanschrift geführt, um sie in Gewahrsam zu nehmen. Die Situation endete in einem Widerstand, bei dem die Polizistin verletzt wurde.

Die Frau ist zunächst nicht mehr dienstfähig und wird wahrscheinlich wegen Widerstands gegen eine Beamtenhandlung angeklagt werden. Die genauen Umstände der Körperverletzung sind noch unklar.

Die Polizei hat die Situation weiter untersucht, um die Ereignisse genau zu klären. Die Verletzungen der Polizistin sind leichte und nicht schwerwiegend.

Die Frau wird wahrscheinlich vor Gericht gestellt werden. Die genauen Gründe für den Widerstand der Frau sind noch unklar.

Die Situation ist weiterhin unter Aufklärung. Die Polizei arbeitet daran, die Ereignisse genau zu klären und die Verantwortlichen zu identifizieren.

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