Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen plant, das polizeiliche Disziplinarrecht zu ändern, um bei Verdacht auf Rechtsextremismus amtsärztliche Nacktuntersuchungen von Polizisten zu ermöglichen. Ziel ist es, zusätzliche Prüfungen zu ermöglichen, um mögliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzuklären.

Nach den Plänen soll es künftig erlaubt sein, bei Anhaltspunkten für ein schwerwiegendes Dienstvergehen eine Untersuchung der Haut durch einen Amtsarzt anzuordnen, um verbotene oder verfassungsfeindliche Tätowierungen festzustellen. Diese Regelung soll Teil einer Novelle des niedersächsischen Disziplinargesetzes werden, die derzeit erarbeitet wird.

Die Änderung soll es ermöglichen, bei Verdacht auf Rechtsextremismus eine umfassendere Prüfung durchzuführen, einschließlich der Untersuchung von Tattoos, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden könnten. Die genauen Details und die rechtliche Grundlage für diese Änderung sind jedoch noch nicht bekannt.