Das Landgericht Bamberg hat in einem Berufungsverfahren den Chefredakteur von „Deutschlandkurier“, David Bendels, vom Vorwurf der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens freigesprochen. Die Entscheidung basiert auf einer Fotomontage, die am 28. Februar 2024 veröffentlicht wurde und einen Schild mit dem Schriftzug „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ zeigt.

Es handelt sich jedoch um ein Schild, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages erstellt wurde und den Schriftzug „We Remember“ enthält. Faeser selbst stellte einen Strafantrag wegen Verleumdung.

Die Entscheidung des Landgerichts Bamberg ist ein wichtiger Schritt in einem langen Rechtsstreit, der die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Verleumdung untersucht. Die Freisprache für Bendels unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Verleumdungsansprüchen und die Notwendigkeit, zwischen übertriebenen und schädlichen Aussagen zu unterscheiden.

Der Fall wird wahrscheinlich weiterhin diskutiert, da er die Rechte der Meinungsfreiheit gegenüber den Interessen der Betroffenen abwägt. Die Entscheidung des Landgerichts Bamberg ist ein wichtiger Schritt in diesem komplexen Rechtsstreit und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Verleumdungsansprüchen.