Die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Eva Flecken, hat erstmals ein Verbot ganzer Medien in den Raum vorgeschlagen. Sie sah dies als eine Möglichkeit, die „Ultima Ratio“ im Sinne des Medienrechts zu sehen, bei der ein ganzes Angebot verboten werden könnte, wenn es rechtswidrig ist.

Flecken betonte jedoch, dass solche Maßnahmen keine Zensur seien, sondern vielmehr eine Nachhineitskontrolle. Sie argumentierte, dass die Medienaufsicht immer nur im Nachhinein tätig werde und nicht vorher, wie es bei einer Zensur der Fall wäre.

Die Vorschläge von Flecken haben zu Diskussionen über die Grenzen der Medienaufsicht geführt und ob sie als eine Möglichkeit zur Bekämpfung rechtswidrigen Inhalts eingesetzt werden können. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf diese Vorschläge reagiert und ob sie möglicherweise Maßnahmen ergreifen wird, um die Medienaufsicht zu stärken.

Die Diskussion über die Rolle der Medienanstalt Berlin-Brandenburg in der Kontrolle von Medieninhalten ist jedoch bereits jetzt ein wichtiger Teil der Debatte über die Zukunft des Medienrechts und die Bedeutung einer starken Medienaufsicht.