Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat plötzlich ihre Meinung zu dem Fall von „Deutschlandkurier“-Chef David Bendels geändert. Im April vergangenen Jahres war Bendels wegen eines Memes, das sich gegen die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser richtete, in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.

Der „Deutschland Kurier“-Chef ging gegen diese Entscheidung vor und legte Anfang November Berufung ein. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ihre Meinung geändert und Bendels‘ Post als zulässige Meinungsäußerung und politische Kritik angesehen, nicht als Tatsachenbehauptung.

Diese Änderung der Meinung könnte möglicherweise zu einem Freispruch für Bendels führen, falls sich in der Berufungsverhandlung keine neuen Umstände ergeben. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist jedoch noch nicht offiziell bekannt und es bleibt abzuwarten, ob die Änderung der Meinung zu einem Freispruch für Bendels führt.

Der Fall von David Bendels ist ein weiteres Beispiel für die Komplexität der Meinungs- und Pressekritik in Deutschland. Die Frage bleibt, wie die Gerichte den Fall auswerten werden und ob Bendels‘ Freispruch eine wichtige Auswirkung auf die Medienlandschaft haben wird.