Die hamburgische Bürgerschaft wird am kommenden Mittwoch, dem 14. Januar, über einen Antrag zur Abstimmung gestimmt, der den Senat verpflichten würde, ein Verbotsverfahren gegen die AfD voranzutreiben. Der Antrag der rot-grünen Koalition zielt darauf ab, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu schaffen, die Material und Erkenntnisse für ein Verbot sammeln soll.
Hintergrund des Vorstoßes ist die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die AfD hatte gegen die Einordnung geklagt, und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln steht noch aus.
Neben einem vollständigen Verbot zielt das Vorhaben auch auf Teilverbote einzelner Landesverbände und den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung ab. Die rot-grüne Koalition hofft, durch diesen Schritt die Sicherheit des Bundes zu erhöhen und die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern zu schützen.
Der Antrag soll das Verhältnis zwischen Regierung und Opposition in Hamburg neu definieren und die politische Landschaft in der Stadt beeinflussen. Die AfD hat sich bisher nicht öffentlich zu dem Vorhaben geäußert, aber es wird erwartet, dass sie ihre Position gegenüber dem Antrag bekämpfen wird.
Die Entscheidung des Senats wird wahrscheinlich ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte Hamburgs sein und die politische Dynamik in der Stadt für lange Zeit beeinflussen.
