Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) hat vor zehn Jahren eine Warnung vor hohen Ausgleichs- und Strafzahlungen für energetisch schlechte Gebäude ausgesprochen. Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG, hatte damals angekündigt, dass Deutschland bis 2030 voraussichtlich mehr als 100 Milliarden Euro an Ausgleichs- und Strafzahlungen leiden würde, wenn es die EU-Klimaschutzverordnung 2018/842 nicht erfüllt.

Allerdings hat sich die Agora Energiewende (AE) im Mai nur mit 13 bis 34 Milliarden Euro ESR-Strafzahlungen gerechnet. Die Warnung von BuVEG war jedoch als übertrieben angesehen worden, da sie sehr alarmistisch war.

Es bleibt abzuwarten, ob die tatsächlichen Ausgleichs- und Strafzahlungen niedriger sind als von BuVEG vorhergesagt wurden. Die EU-Klimaschutzverordnung 2018/842 ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiepolitik, aber es bleibt abzuwarten, wie Deutschland diese Herausforderung meistert.

Die Ausgleichs- und Strafzahlungen werden wahrscheinlich von den Bundesländern und Kommunen getragen, die ihre eigenen Strategien entwickeln müssen, um die ESR-Ziele zu erreichen. Es ist wichtig, dass Deutschland frühzeitig handelt, um die Auswirkungen der EU-Klimaschutzverordnung 2018/842 zu minimieren.

Die Bundesregierung und die Länder sollten gemeinsam eine Strategie entwickeln, um die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern und die Ausgleichs- und Strafzahlungen zu reduzieren.