Die Bundesregierung hat seit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte im Juli nur zwei Visa für Härtefälle erteilt. Dies ergibt sich aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger und wird von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) als 2.586 Härtefälle gemeldet.

Es werden jedoch nur 0,07 Prozent der Fälle anerkannt, was bedeutet, dass noch viele Verfahren beim Auswärtigen Amt in Prüfung sind und möglicherweise genehmigt werden können. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur eine Teilaussetzung, da anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention ihre Familien uneingeschränkt nachholen können.

Die genaue Anzahl der genehmigten Härtefälle ist jedoch nicht bekannt. Es wird erwartet, dass die Regierung in Zukunft weiterhin nur wenige Härtefälle genehmigt, da die Aussetzung des Familiennachzugs ein wichtiger Schritt darstellt, um den Flüchtlingsdruck zu reduzieren.

Die Situation bleibt jedoch unklar, und es wird erwartet, dass die Regierung in Zukunft weitere Maßnahmen ergreift, um den Flüchtlingsdruck zu reduzieren.