Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Stephan Brandner hat scharf kritisiert, dass das Bundesjustizministerium Pläne für den Entzug des passiven Wahlrechts bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung in die Wege leitet. Brandner sieht dies als einen „Frontalangriff auf die Opposition“ und eine Gefahr für die Demokratie.

Er warnt, dass bestimmte Politiker durch solche Maßnahmen „zu Unwählbaren gemacht“ werden könnten und dass der Staat dann entscheiden würde, „wer überhaupt auf dem Wahlzettel stehen darf“. Brandner sieht dies als eine Verletzung der Demokratie und als „einer Demokratie unwürdig, völlig inakzeptabel und gefährlich“.

Die Pläne sind Teil eines größeren Pakets an Änderungen am Wahlrecht, die von den AfD-Führern als notwendig für die Bekämpfung der „Volksverhetzung“ in der Politik angesehen werden. Brandner kritisiert jedoch, dass diese Maßnahmen die Opposition und die Meinungsfreiheit bedrohen würden.

Die Kritik an den Plänen von Brandner und anderen AfD-Führern ist Teil eines breiteren Debatts über die Rolle der Politik in der Bekämpfung von Extremismus und die Bedeutung der Meinungsfreiheit in einer Demokratie.