Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung, um Führungsfiguren der Oppositionspartei zu treffen. Der neue Gesetzentwurf soll nicht nur die Höchststrafe auf bis zu fünf Jahre Haft erhöhen, sondern auch den möglichen Entzug des passiven Wahlrechts für Personen vorsehen, die sich durch Volksverhetzung auszeichnen.

Die Oppositionspartei AfD ist insbesondere von diesem Vorhaben betroffen, da es sich um eine Maßnahme handelt, die vor allem auf ihre Politiker zielt. Der Gesetzesänderung wird jedoch auch Kritik zuteil, und es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird.

Die Details des Gesetzentwurfs sind noch nicht bekannt, aber es ist klar, dass die Bundesjustizministerin eine starke Position einnimmt, um die Oppositionspartei zu treffen. Die Frage bleibt, wie sich die politische Landschaft entwickeln wird und ob das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird.