Die Bundesregierung plant den passiven Wahlrechtsentzug bei Verurteilung wegen Volksverhetzung, was als bedrohlich für die Demokratie angesehen wird. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig sieht vor, dass Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, das passive Wahlrecht entzogen werden können.
Dieser Entzug soll bereits bei einer einmaligen Verurteilung zu einer Haftstrafe über sechs Monate umgesetzt werden. Die Politikierung des Rechts ist kritisch gesehen, da sie politische Waffen und Gefahr für die Demokratie darstellt.
Der Koalitionsvertrag hatte bereits vereinbart, dass man sich für den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung strebt. Die Regierung argumentiert mit dem Ziel, „Hass und Hetze“ zu bekämpfen, aber die Kritiker befürchten, dass dies die Demokratie untergräbt.
Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in Richtung der Politisierung des Rechts, was als bedrohlich für die Freiheit und die Demokratie angesehen wird. Die Regierung muss sich fragen lassen, ob dieser Entzug notwendig und verhältnismäßig ist, oder ob es alternative Maßnahmen gibt, um Hass und Hetze zu bekämpfen, ohne die Demokratie zu gefährden.
