Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant, bestimmten Straftätern, die wegen Volksverhetzung verurteilt worden sind, das passive Wahlrecht zu entziehen. Demnach dürften Gerichte künftig bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten den Entzug des passiven Wahlrechts und den Verlust der Amtsfähigkeit verhängen.
Der Entzug würde bis zu fünf Jahre dauern. Zudem wird die Höchststrafe für Volksverhetzung von drei auf fünf Jahre erhöht.
Diese Änderungen sind Teil eines Gesetzentwurfs, der eine Strafrechtsreform im Rahmen des schwarz-roten Koalitionsvertrags vorsieht. Die genauen Details des Entwurfs sind jedoch noch nicht bekannt.
Es ist unklar, wie diese Änderungen auf die Rechte und Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern ausgewirkt werden werden. Die Bundesregierung plant, diese Änderungen in einem Gesetz zu verabschieden, das jedoch noch nicht vorliegt.
