Die Bundesregierung hat in einem Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht verloren und muss nun offenlegen, welche Staatsanwaltschaften Verfahren nach Paragraf 188 StGB führen, die den Bundeskanzler Friedrich Merz betreffen. Das Gericht hat entschieden, dass der Bundeskanzler nicht länger geheim halten darf, welche Strafverfolgungsbehörden wegen Delikten nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch Kontakt zur Bundesregierung aufgenommen haben und unter welchen Aktenzeichen jeweils ermittelt wird.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, und das Kanzleramt kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einem Antrag des Tagesspiegels, der es dem Bundeskanzleramt verpflichtet hat, Auskunft darüber zu erteilen.

Es ist noch unklar, welche spezifischen Verfahren und Strafverfolgungsbehörden den Bundeskanzler betreffen, aber die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass der Bundeskanzler nun offener über seine Ermittlungen sprechen muss. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in einem langen Prozess, der die Privatsphäre des Bundeskanzlers und die Transparenz der Bundesregierung in Frage stellt.