Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine erneute Einführung einer Vorratsdatenspeicherung erarbeitet, bei der IP-Adressen für drei Monate gespeichert werden sollen. Ziel ist es, „strafbarer Hass“ besser zu bekämpfen und Funkzellenabfragen zu erleichtern.

Die Bundesregierung versucht, die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich zu verankern, indem Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden sollen, IP-Adressen zu speichern und für den Zugriff durch Sicherheitsbehörden vorzuhalten. Der Entwurf muss noch mit dem Bundesinnenministerium und dem neuen Bundesdigitalministerium abgestimmt werden.

Die Vorratsdatenspeicherung soll auch bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und Online-Betrug eingesetzt werden können. Die Bundesregierung plant, die Vorratsdatenspeicherung als „vorsorgliche IP-Adressenspeicherung“ zu bezeichnen, um den Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ zu vermeiden.

Der Entwurf ist noch nicht öffentlich zugänglich, aber verschiedene Medien haben ihn bereits erhalten. Die Bundesregierung hofft, dass die Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit hilft.

Die Entscheidung über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung soll bald getroffen werden.