In Hamburg wird in der kommenden Woche eine Berufungsverhandlung stattfinden, bei der es um die Kündigung einer Mitarbeiterin durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie geht. Die Frau wurde entlassen, weil sie sich weigerte, ein Dokument zum Strahlenschutz zu gendern, obwohl sie argumentierte, dass es keine rechtliche Grundlage für die Nutzung Gendersprache in amtlichen Dokumenten gibt.

Trotzdem überzog das Bundesamt mit Abmahnungen und schließlich der Kündigung die Frau. Die Mitarbeiterin hatte bereits im Oktober einen Erfolg bei einem Arbeitsgericht errungen, aber das Bundesamt legte Berufung ein, so dass sich nun das Landesarbeitsgericht befassen muss, ob die Kündigung ungültig ist.

Die Behördenpräsidentin des Bundesamts gilt als nahe der CDU und hat möglicherweise Einfluss auf den Entscheidungsprozess. Die Berufungsverhandlung wird wahrscheinlich eine wichtige Prüfung für die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sein, insbesondere im Hinblick auf die Gendersprache und die Verständlichkeit von Dokumenten.