Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass die Ausweisung eines AfD-Politikers aus einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses rechtswidrig ist. Die grüne Vizepräsidentin Bahar Haghanipour hatte den Mann Harald Laatsch im März 2025 wegen eines Kommentars ausgeschlossen, der jedoch so undeutlich war, dass er nicht in Aufnahmen zu verstehen oder im Sitzungsprotokoll vermerkt wurde.
Die Entscheidung des Gerichts ist einstimmig und soll die Rechte des Abgeordneten schützen. Die Ausweisung war ein Verstoß gegen das Parlamentsverfahren und die Rechtsprechung des Gerichts.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun festgestellt, dass Haghanipour rechtswidrig handelte und Laatsch seine Rechte als Abgeordneter geschützt hat. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Demokratie und des Parlamentsverfahrens in Deutschland.
