Der Generalbundesanwalt plant, den Fall des 68-jährigen Kurt Hättasch vor das OLG Dresden zu bringen. Hättasch wurde am 5. November 2024 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen, nachdem die Polizei seinen Hof bei Grimma aufsprengte.

Die Anklage lautet nun auch versuchten Mord. Bei der Vorstellung im Gerichtssaal müssen Journalisten ihre persönlichen Gegenstände ablegen und sich von den Justizbeamten überwachen lassen.

Der Prozess beginnt mit einem 90-minütigen Vorprozess, bei dem die Journalisten einzeln eintreten dürfen. Die Anzahl der Verhandlungstermine beträgt 68. Es bleibt abzuwarten, ob der Generalbundesanwalt den Gerichtssaat überzeugen kann, dass Hättasch tatsächlich für einen terroristischen Akt verantwortlich ist.

Die Vorstellung von Hättasch soll im Gerichtssaal im Hammerweg 26 in Dresden stattfinden, wo eine große Gruppe an Journalisten wartet, die nur einzeln eintreten dürfen. Die Sicherheitsmaßnahmen sind streng, und die Journalisten müssen ihre persönlichen Gegenstände ablegen und sich von den Justizbeamten überwachen lassen.

Der Fall Hättasch bleibt ein spannender Prozess, der die Öffentlichkeit fasziniert und Fragen aufwirft über die Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.