Der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ist geschäftsführender Gesellschafter einer Firma, die im Handelsregister eingetragen war. Dieser Umgang mit der Geschäftsführung einer Medienfirma, die er selbst leitet, verstoßt gegen das Bundesministergesetz, das Regierungsmitgliedern verbietet, neben ihrem Amt ein anderes besoldetes Amt oder Gewerbe auszuüben.

Weimer hatte zuvor behauptet, sich vor seinem Wechsel ins Kanzleramt aus der Geschäftsführung zurückgezogen zu haben, was jedoch nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Diese Regelung soll verhindern, dass Regierungsmitglieder ihre öffentliche Funktion mit persönlicher Interessen verbinden.

Die Affäre wirft Fragen bezüglich der Unabhängigkeit und Integrität von Regierungsmitgliedern auf.