Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung ausgesprochen, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren ernsthaft prüft werden sollten. Sie betonte, dass das Verwaltungsgericht Köln möglicherweise die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ aufhebt und dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ein mögliches AfD-Verbot als „Ausdruck der wehrhaften Demokratie“ bezeichnet hat.

Hubig fordert, dass man die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen ablehnen sollte, sondern ernsthaft prüfen muss, ob sie den Schutz der Demokratie im Grundgesetz aufstellen. Dieser Aufruf zeigt, dass Hubig die Bedeutung des Schutzes der Demokratie und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung von Parteiverbotsverfahren betont.