Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht gegen den Freispruch einer Frau, die Marie-Agnes Strack-Zimmermann als „lobbygetriebenes Brechmittel“ bezeichnet hatte. Die Angeklagte wurde im Herbst 2022 von dem Tweet freigesprochen, aber die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil nicht und plant eine neue Untersuchung.

Der Freispruch war aufgrund der Meinungsfreiheit und des Schutzes der politischen Repräsentanten angefochten worden. Die Angeklagte hatte Strack-Zimmermann auf der Plattform X als „lobbygetriebenes Brechmittel“ bezeichnet, was als Beleidigung angesehen wurde.

Die Staatsanwaltschaft hat jedoch entschieden, dass die Bezeichnung nicht strafbar ist und eine neue Untersuchung beginnen wird. Der Fall wirft Fragen über die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Schutz politischer Repräsentanten auf.