Ein bosnischer Asylbewerber, der seit 2009 in Deutschland lebt und sich ausreisepflichtig hat, wird von den Kölner Behörden monatlich etwa 7.300 Euro erhalten. Trotz einer vorherigen Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts im Jahr 2009, die eine Abschiebung abgelehnt hatte, wurde die Duldung des Mannes bis heute nicht vollstreckt.
Die Behörden behaupten, dass fehlende Reisedokumente als Grund für die Verlängerung der Duldung angeführt werden. Der Asylbewerber hat inzwischen eine Familie mit acht Kindern und erhält zusätzlich zu seinem monatlichen Unterhalt 87.600 Euro netto pro Jahr.
Die Situation bleibt unklar, da die Behörden nicht bereit sind, die Duldung des Mannes abzuschließen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Jahr 2009 wurde bis heute nicht vollstreckt, und der Asylbewerber bleibt in Deutschland untergebracht.
Die Situation wirft Fragen bezüglich der Einhaltung von Rechtsregeln und der Fairness gegenüber anderen Asylbewerbern auf. Die Behörden müssen sich mit den Gründen für die Verlängerung der Duldung des Mannes auseinandersetzen und eine klare Entscheidung treffen, um die Situation zu klären.
Die langjährige Duldung des bosnischen Asylbewerbers ohne Abschiebung wirft ernsthafte Fragen bezüglich der Einhaltung von Rechtsregeln auf. Die Behörden müssen sich mit den Gründen für die Verlängerung der Duldung auseinandersetzen und eine klare Entscheidung treffen, um die Situation zu klären.
